01 Nov '15

Sprache in Unternehmen

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door Patrick Gijssels

Der Sprachgebrauch in Unternehmen ist gesetzlich geregelt. Offizielle Dokumente, wie etwa Satzungen, Rechnungen, Geschäftsberichte, müssen in Flandern in niederländischer Sprache erstellt werden. Auch alle mündlichen und schriftlichen Mitteilungen an die Arbeitnehmer müssen auf Niederländisch abgefasst sein, wie beispielsweise Warnschilder und Bedienungsanleitungen oder Sitzungen von Dienststellen, Kurse und gewerkschaftliche Kontakte. Bei der Sprache, in der Arbeitsverträge, Entlassungsschreiben und Geschäftsordnungen erstellt waren, ist es in der Vergangenheit schon mal schief gelaufen. Dennoch muss dies kein Problem darstellen. Alles darf auch in einer anderen Sprache gehalten sein, wenn es dazu auch eine niederländischsprachige Fassung gibt.

Paul Hegge, dem Generaldirektor von Voka Halle-Vilvoorde, zufolge wenden die Unternehmen in de Rand die Sprachgesetzgebung korrekt an. Er weist darauf hin, dass mangelnde Niederländischkenntnisse nach wie vor ein entscheidender Faktor für Arbeitslosigkeit in de Rand ist. (RK, nov 2015)

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